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Krisenberatung Energiekostenentlastung

Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Sie sind unmittelbar durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Energiekostenbelastungen eingetretenen Krisensituation betroffen?

 

Die Krisenberatung kann etwa bei Liquiditätsproblemen zur Vorbereitung von Bankgesprächen dienen und bei Kreditanträgen schnelle Hilfestellungen bieten sowie bei Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus unterstützen.

 

Unsere Experten helfen Ihnen schnell und unbürokratisch.

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Beispielhafte Beratungsschwerpunkte

  • Erhebung der Ist-Situation im Betrieb

  • Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen

  • Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung

  • Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank

  • Vorbereitung und Begleitung von Bankengesprächen

  • Beantragung von geeigneten Fördermitteln

  • Begleitung des Krisenmanagements

  • Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen

  • Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus (z.B. kurzfristige Anpassung des Produkt-/ Leistungsportfolios an die veränderten Gegebenheiten, Unterstützung bei der Suche nach alternativen Energieversorgern und Sicherung der Konditionen)

  • Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung

 

Fördermöglichkeit

Die „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei für Ihr Unternehmen. Ihr Eigenanteil: Lediglich die Umsatzsteuer von 133,- Euro pro Beratungstag, welche vor Beratungsbeginn zu entrichten ist. Es können bis zu vier Beratungstage in Anspruch genommen werden. Eine mehrfache Förderung ist ausgeschlossen. Die Förderung endet am 30.06.2023. Es besteht kein Rechtsanspruch.

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Für wen

Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien erfüllen. 

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Ablauf

Füllen Sie die Checkliste aus und laden die geforderten Anlagen hoch. Nach Erhalt der Unterlagen kontaktieren wir Sie telefonisch für ein Erstgespräch.

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Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

 

 

KrisenHeader © helivideo, stock.adobe.comCall-to-Action © blas, stock.adobe.com

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Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Unterlagen zur Antragstellung

Downloads Krisenberatung Energiekostenentlastung

Förderbestimmungen Krisenberatung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
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