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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme von BWHM-Beratungen im geförderten und ungeförderten Bereich

1. Anwendungsbereich

1.1    Nachfolgende Vertragsbedingungen finden Anwendung für alle Aufträge, die der BWHM GmbH zur Durchführung von Beratungen und für ähnliche Leistungen erteilt werden.

1.2    Die von der BWHM GmbH eingesetzte Beratungsperson handelt während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der BWHM GmbH. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge, die an sie herangetragen werden, gelten als der BWHM GmbH erteilt.

1.3    Bei Beratungsaufträgen, die z. B. vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg oder der EU bezuschusst bzw. kofinanziert werden, können ausschließlich die im jeweiligen Förderprogramm antragberechtigten Personen Vertragspartner/in der BWHM GmbH werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages, Mitwirkungspflichten

2.1    Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungsleistung und die Erstellung eines Beratungsberichtes.

2.2    Die Beratungsleistung ist als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB zu qualifizieren. Sie gilt nach erfolgter Durchführung als erbracht und bedarf keiner Abnahme. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Die Beratungsleistung wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater/innen ausgeführt.

2.3    Der/die Auftraggeber/in hat dafür zu sorgen, dass der BWHM GmbH und der Beratungsperson alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen. Er/Sie ist auch verpflichtet, auf seine/ihre Kosten die zur Ermittlung oder der Schaffung von Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des/der Auftraggeber/in erstreckt sich auch auf Unterlagen und Vorgänge, die erst während der Tätigkeit der Beratungsperson bekannt werden. Die Erbringung der Mitwirkungspflichten ist grundsätzlich vertragliche Hauptpflicht des/der Auftraggeber/in. Die ordnungsgemäße Leistung durch die BWHM GmbH bzw. die Beratungsperson/en setzt die rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den/die Auftraggeber/in zwingend voraus.

2.4    Erbringt der/die Auftraggeber/in auch nach Verstreichen einer ihm/ihr gesetzten angemessenen Nachfrist die Mitwirkungspflichten nicht, so ist die BWHM GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

2.5    Auf Verlangen der BWHM GmbH muss der/die Auftraggeber/in schriftlich oder in Textform erklären, dass die Beratungsperson vollständig unterrichtet wurde und keine weiteren Unterlagen als die zur Verfügung gestellten vorhanden sind.

2.6    Mitarbeiter/innen der BWHM GmbH sowie fachkundige Dritte beziehungsweise Kooperationspartner/innen sind berechtigt, an den Beratungen teilzunehmen.

3. Erstellung des Beratungsberichtes

3.1    Nach Abschluss eines Beratungsauftrages wird ein Beratungsbericht (in Schrift- oder Textform) erstellt. Der Beratungsbericht wird dem/der Auftraggeber/in zur Durchsicht übergeben. Der/die Auftraggeber/in überprüft den Beratungsbericht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen und wird der Beratungsperson innerhalb dieser Frist sein Einverständnis oder etwaige Änderungswünsche schriftlich oder in Textform mitteilen. Formuliert der/die Auftraggeberin innerhalb dieser Frist keine Änderungswünsche gilt der Beratungsbericht als vertragsgemäß erstellt. Die Beratungsperson wird den/die Auftraggeber/in bei Fristbeginn auf diese Wirkung hinweisen. Änderungswünsche des/der Auftraggeber/in werden von der Beratungsperson geprüft, soweit inhaltlich gerechtfertigt innerhalb einer angemessenen Frist in den Beratungsnachweis eingearbeitet und der überarbeitete Beratungsnachweis an den/die Auftraggeber/in übergeben. Damit ist der Beratungsnachweis vertragsgemäß erstellt.

3.2    Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, den vertragsgemäß erstellten Beratungsbericht abzunehmen.

3.3    Zwischen Auftraggeber/in und der BWHM GmbH ist nur dieser Bericht (in Schrift- oder Textform) maßgebend. Zusätzliche mündliche Erklärungen der Beratungsperson sind unverbindlich.

3.4    Der/die Auftraggeber/in darf die im Rahmen der Durchführung des Beratungsauftrages gefertigten Berichte mit allen Anlagen nur für seine eigenen Zwecke verwenden.

3.5    Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Berichtes oder der sonstigen Ergebnisse der Beratungstätigkeit an dritte Personen der schriftlichen Zustimmung der BWHM GmbH.

 

4. Rechte bei Mängeln

4.1    Stellen sich nach der Abnahme des Beratungsberichts Mängel desselben heraus, wird die BWHM GmbH nach Aufforderung durch den/die Auftraggeber/in die notwendigen Nachbesserungen oder Nachleistungen innerhalb angemessener Frist kosten- und spesenfrei erbringen (Nacherfüllung). Die BWHM GmbH ist berechtigt, hierfür auch andere Personen als den in der Auftragsbestätigung genannte Beratungsperson einzusetzen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder gerät die BWHM GmbH mit der zugesagten Nacherfüllung in Verzug, kann der/die Auftraggeber/in Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Schadens- bzw. Aufwendungsersatz ist bei Mängelansprüchen ausgeschlossen, soweit nicht nach Ziffer 5 gehaftet wird.

4.2    Rechte wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten; die Verjährung beginnt am Tag nach dem der Beratungsnachweis als vertragsgemäß erstellt gilt.

5. Haftung

5.1    Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und Mängel des Beratungsberichts darauf beruhen, dass der/die Auftraggeber/in Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der BWHM GmbH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der/die Auftraggeber/in führen.

5.2    Die BWHM GmbH haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BWHM GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber/in regelmäßig vertrauen darf.

6. Vertraulichkeit

6.1    Die BWHM und die Beratungspersonen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach den vertraglichen Bestimmungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den/die Auftraggeber/in bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

6.2    Bei öffentlich geförderten Beratungen ist der/die Auftraggeber/in damit einverstanden, dass eine Ausfertigung eines erstellten Beratungsberichtes der zur Beurteilung des Ergebnisses der Fördermaßnahme zuständigen Stelle von der BWHM überlassen wird.

7. Beendigung und Kündigung des Beratungsvertrages

7.1    Der Vertrag wird fest bis zur vollständigen Beendigung des Auftrags abgeschlossen.

7.2    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein die BWHM GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der/die Auftraggeber/in seinen/ihren Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt.

7.3    Endet der Beratungsvertrag vorzeitig, hat der/die Auftraggeber/in die bis dahin erbrachten Leistungen der BWHM GmbH in jedem Falle vertragsgemäß zu vergüten.

7.4    Bei Haushaltskürzungen ist die BWHM GmbH berechtigt, die durch die Bewilligung bereitgestellten Mittel, die bis zum Stichtag der Kürzung nicht verwendet worden sind, nicht mehr in Anrechnung zu bringen.  

7.5    Die BWHM GmbH behält sich vor, den Bewilligungsbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn die bezuschusste Beratung nicht bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes in Anspruch genommen wird.

8. Vergütung

8.1    Die BWHM GmbH wird dem/der Auftraggeber/in die vereinbarte Vergütung für die Beratungsleistungen in Rechnung stellen. Zahlungen an dritte Personen, auch soweit sie berechtigt sind, Erklärungen für die BWHM GmbH abzugeben und im Namen der BWHM GmbH tätig zu werden, sind gegenüber der BWHM GmbH unwirksam.

Direkte Zahlungen des/der Auftraggeber/in an die Beratungsperson sind grundsätzlich unzulässig und z. B. bei Beratungen mit Zuschüssen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist die Rücknahme der/s Zuschusses/der Zuschüsse vorbehalten.    

8.2    Die BWHM GmbH ist berechtigt, die Beratungsleistungen monatlich im Nachhinein abzurechnen unabhängig davon, an wie vielen Tagen in einer Woche beraten wurde. Rechnungen der BWHM GmbH sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt durch den/die Auftraggeber/in zu begleichen.

8.3    Ist der/die Auftraggeber/in mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, ist die BWHM GmbH berechtigt, ihre Arbeit am Projekt einzustellen bis die Rechnungen bezahlt sind.

8.4    Fallen Mahnungen und Zusammenstellungen von Unterlagen für ein Inkassobüro an, werden diese Kosten an den/die Kunde/in weiterberechnet.

8.5    Im Einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden), die aus Gründen, die der/die Auftraggeber/in zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, sind voll zu vergüten. Das gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens sieben Tage vorher von dem/der Auftraggeber/in abgesagt werden.

9. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite: www.bwhm-beratung.de/datenschutz

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Stuttgart. Ist der/die Auf-traggeber/in Kaufmann/Kauffrau, ist Stuttgart zugleich auch der Gerichtsstand.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder die Lücke erkannt hätten.

 


Stuttgart 01/2023

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